Behandlungsablauf

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"Wer nicht jeden Tag etwas Zeit für seine Gesundheit aufbringt, muss eines Tages sehr viel Zeit für die Krankheit opfern."

 

 

Sebastian Kneipp

Eine osteopathische Behandlung beginnt mit einer ausführlichen Anamnese (Patientenbefragung) über die aktuellen Beschwerden, die medizinische Vorgeschichte und bisherige andere Behandlungen. Auch Lebens- und Ernährungsgewohnheiten werden erfragt.

In Einzelfällen ist es ratsam, vor Behandlungsbeginn eine schulmedizinische Diagnostik durch den Hausarzt voranzustellen. 

Bei der anschließenden körperlichen Untersuchung erfolgt eine manuelle Diagnostik des gesamten Körpers. 

Aus der Anamnese, Inspektion und körperlichen Untersuchung entsteht das Behandlungskonzept für die erste Behandlung und eventuell erforderlichen Folgebehandlungen. Dies wird individuell auf Ihre Situation abgestimmt. 

Die Erstbehandlung dauert in der Regel 60 – 70 Minuten. Für Folgebehandlungen sollten Sie 60 Minuten einplanen. 

Kosten

Zwischen der Praxis für Osteopathie Rodewald und Ihnen als Patient wird ein Behandlungsvertrag geschlossen. Das Honorar für die Behandlung richtet sich nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker. Die Erstbehandlung beläuft sich in der Regel auf 90,00 € unabhängig von der Behandlungsdauer. Folgebehandlungen sind günstiger. Diese mit der Praxis vereinbarten Honorare sind unabhängig von einer eventuellen Erstattung durch eine Krankenkasse oder Beihilfe durch Sie als Patient üblicherweise in bar zu bezahlen. Kartenzahlung ist in der Praxis leider nicht möglich. Sie erhalten eine Quittung, die Sie bei Ihrer Kasse zur Erstattung einreichen können. 

 

Kostenerstattung durch gesetzliche Krankenkassen: 

Die osteopathische Behandlung wird heute von vielen Kassen teilweise rückerstattet. Bitte informieren Sie sich vor Therapiebeginn bei Ihrer Kasse, da die Erstattungspraxis der einzelnen Kassen variiert.

Wenn Sie über eine private Zusatzversicherung verfügen, die Heilpraktikerleistungen erstattet, können Sie Ihre Rechnung dort einreichen. Je nach Versicherungsvertrag werden Ihnen die Kosten erstattet.  

Kostenerstattung durch private Krankenkassen:

Die Rückerstattung Ihrer Rechnung erfolgt im Rahmen Ihres Versicherungsvertrages, sofern dieser Heilpraktikerleistungen oder osteopathische Leistungen beinhaltet. 

Bitte erkundigen Sie sich vor Therapiebeginn bei Ihrer Versicherung über die Erstattungspraxis.

Ein Nachfragen lohnt sich!